Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen im In- und Ausland sowie Finanzierungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundbesitz erwerben, mieten und vermieten, verwalten und veräussern.