CHE-361.178.806
Stecklingsfarm.ch GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (3)
in Brunnadern (Neckertal), von Laufen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt Anbau, Herstellung, Import, Export, Forschung, Zucht Veredelung, Entwicklung, Verarbeitung sowie Handel mit Pflanzen und Rohstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln, Pharmazieprodukten und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen im Bereich Beratung, Marketing und Verkaufsförderung in diesem Zusammenhang erbringen, sowie Kommissions- und Provisionsgeschäfte auf eigene und fremde Rechnung vornehmen. Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit professionellen und semiprofessionellen Garten- und Landwirtschaftsequipment und Verbrauchmaterial sowie Lizenzvergabe und Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art. Im Weiteren kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, welche die Unternehmensentwicklung fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
28.08.2026
#37fe4cf5-696d-4660-ad05-60e401beb883
KK04
Kollokationsplan und Inventar Stecklingsfarm.ch GmbH in Liquidation
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 17.09.2026
Ablauf der Frist: 17.09.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 07.09.2026
Ablauf der Frist: 07.09.2026
Konkursamt des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld
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8510 Frauenfeld
Obergericht des Kantons Thurgau
Promenadenstrasse 12a
8510 Frauenfeld
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8510 Frauenfeld
Bezirksgericht Frauenfeld
Zürcherstrasse 237a
8501 Frauenfeld
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