CHE-107.215.648
Staub Schwimmbad-Technik AG in Liquidation
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Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von Schwimmbädern, Wasseraufbereitungsanlagen und weiteren Erzeugnissen der Freizeit- und Wellnessindustrie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an andern Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen errichten, erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Sie kann ferner Liegenschaften erwerben, verwalten, vermieten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
04.06.2026
#3b1984b1-e1ec-4899-8d85-c3a343888999
Mutation
Mutation Staub Schwimmbad-Technik AG, Uttigen, neu Staub Schwimmbad-Technik AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Staub Schwimmbad-Technik AG in Liquidation
Birkenweg 2
3628 Uttigen
Birkenweg 2
3628 Uttigen
Staub Schwimmbad-Technik AG, in Uttigen, CHE-107.215.648, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 216 vom 05.11.2010, S.5, Publ. 5883418). Firma neu: Staub Schwimmbad-Technik AG in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 28.05.2026 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2026, 17:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Tagesregister-Nr. 10275 vom 01.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 216, Datum: 05.11.2010
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern
03.06.2026
#982d1bbe-eaa6-4046-9102-5a77528acbb5
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Staub Schwimmbad-Technik AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 28.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.