Eingetragene Personen (10)
in Gretzenbach, von Emmen
Aktuarin (Nichtmitglied) / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Erlinsbach, von Inkwil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eppenberg-Wöschnau, von Degersheim
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Riniken, von Zeihen
Präsident des Vorstandes / Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Erlinsbach, von Erlinsbach (SO)
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gretzenbach, von Seedorf (UR)
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
Kamber Sandra
Ausgetreten
in Olten, von Hägendorf
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.03.2026
Fahrner Rolf
Ausgetreten
in Niedergösgen, von Rapperswil (BE)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.03.2026
Suter Annelies
Ausgetreten
in Schnottwil, von Schnottwil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.03.2026
Brons Johannes
Ausgetreten
in Schönenwerd, von Schönenwerd
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 11.03.2026
Huber Mattthäus
Ausgetreten
in Eppenberg-Wöschnau, von Eppenberg-Wöschnau
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 11.03.2026
Jetzer Marianne
Ausgetreten
in Däniken, von Lengnau (AG)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 11.03.2026
Aletti Roberto
Ausgetreten
in Niedergösgen, von Niedergösgen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.11.2024
Leutwiler Sabrina
Ausgetreten
in Reinach, von Birrwil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.09.2022
Shah Charlotte
Ausgetreten
in Schönenwerd, von Schönenwerd
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.09.2022
Zweck
Der Verein bezweckt, allen Einwohnern aller Altersgruppen der Gemeinden Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach SO, Gretzenbach, Niedergösgen und Schönenwerd, bei Krankheit, Unfall, Behinderung sowie Pflege- und Hilfsbedürftigkeit geeignete spitalexterne Pflege und Betreuung (Spitex) zuteilwerden zu lassen. Der Verein bietet insbesondere die folgenden Dienstleistungen an: Pflichtleistungen der Krankenpflege gemäss KVG und Art. 7 KLV, namentlich Massnahmen der Abklärung und Beratung, Massnahmen der Untersuchung und Behandlung und Massnahmen der Grundpflege, soweit die gemäss Art. 51 KVV notwendigen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen, im Weiteren gelten die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung mit den vorstehend bezeichneten Gemeinden, zudem fördert der Verein die Kenntnisse und das Bewusstsein der Bevölkerung in Gesundheits- und Altersfragen. Kann weitere Dienstleistungen im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause anbieten oder unterstützen, die dem Vereinszweck dienen und in der Gemeinde ein Bedürfnis darstellen, im Übrigen mit weiteren Gemeinden Leistungsvereinbarungen abschliessen und gestützt darauf Leistungen erbringen, ein entsprechender Nachvollzug auf vereinsrechtlicher Ebene - insbesondere durch Aufnahme von Mitgliedern aus der entsprechenden Gemeinde und/oder durch Übernahme von Vermögenswerten eines anderen Spitex-Vereins - kann frühestens dann erfolgen, wenn die nächste ordentliche Generalversammlung der erforderlichen Statutenänderung (Nennung der Gemeinde im Zweckartikel) zugestimmt hat, ferner Mitglied kantonaler oder eidgenössischer Dachverbände sein.