Zweck
Betrieb von Vergnügungsanlagen aller Art auf Messen, Ausstellungen und an Unterhaltungsanlässen, Kauf und Verkauf von Vergnügungsanlagen aller Art, Teile davon oder Sachen, die mit dem Betrieb einer solchen Anlage irgendwie zusammenhängen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.