Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Halten und Verwalten von Immobilien. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Handel mit Waren aller Art.