Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Finanzierung von Unternehmungen. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmungen beteiligen, Rechte, Patente und Lizenzen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.