Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (9)
bis 25.03.2025
Allenspach Patrik
Ausgetreten
in Meierskappel, von Kreuzlingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 28.02.2025
bis 10.06.2024
bis 18.03.2024
bis 22.02.2024
Meyrat Stefan
Ausgetreten
in Mettmenstetten, von Chur
Mitglied / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.11.2022
Stiffler Ulrich
Ausgetreten
in Klosters-Serneus, von Davos
Präsident / Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.02.2021
bis 16.01.2019
bis 16.01.2019
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung, den Import und Export sowie den Vertrieb von Natursteinen, Keramikplatten und den damit verwandten Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
18.06.2026
#3b0424da-b9a2-4e89-b86e-ebd73ec2b164
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Skinrock AG
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum des Auflösungsentscheids: 13.02.2026