Zweck
Betrieb von Billard-Anlagen, Musik- und Spielautomaten sowie den An- und Verakuf von Billard-Tischen, Billard-Zubehör, Spiel- und Musikautomaten jeder Art; Beratung über spieltechnische Anlagen und Einrichtungen, usw.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 19.08.2026.