Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen und Bijouterieartikeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum sowie Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, veräussern, belasten und verwalten.