CHE-260.419.906

SHARKPROJECT International

Basisinformationen

CHE-260.419.906
Sinserstrasse 67
6330 Cham
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 23.05.2026 02:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Elze
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wien
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Affoltern am Albis, von Thalwil
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Augsburg
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Schwerdtfeger Petra Ausgetreten
in Seligenstadt
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026
Baur Britta Ausgetreten
in Winterthur, von Berg am Irchel
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026
Finger Jasmin Ausgetreten
in Elsenfeld
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026
Futterknecht Herbert Ausgetreten
in Gaaden bei Mödling
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026
Smolinsky Denise Ausgetreten
in Affoltern am Albis, von Unteriberg
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026
Gstöttner Christine Ausgetreten
in Riederberg Waldheim
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.01.2026

Zweck

1) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen ist der Zweck des Vereins der weltweite Schutz von Haien und der marinen Ökosysteme. 2) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen, mit gleichem Vereinszweck soll er die Zusammenarbeit der nationalen Organisationen wirksam unterstützen und bündeln. 3) Er ist zuständig für alle internationalen Projekte, Kampagnen, Kooperationen, Förderung wissenschaftlicher Projekte, internationale Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit etc. 4) Er stellt den nationalen SHARKPROJECT-Organisationen Medienmaterial (Foto, Film, Grafiken, etc.) zur Verfügung. Entsprechende Bild- und Urheberrechte werden in einem separaten Vertrag geregelt. 5) Er betreibt für die nationalen SHARKPROJECT-Organisationen die IT-Infrastruktur wie Kollaborationsplattformen, Cloud-Lösungen, SaaS-Lösungen, Webseiten, Social-Media-Kanäle etc. 6) Der Verein erlässt bindende Weisungen oder Richtlinien gegenüber seinen Mitgliedern. Zudem können die Statuten vorsehen, dass die Mitglieder zur Sicherstellung dieser Paragrafen (insbesondere §2 Ziff. 3 und 4) Verträge mit dem Verein abschliessen.

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