Eingetragene Personen (3)
in Steyr-Gleink
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
bis 22.09.2025
bis 22.09.2025
Lucas Maik
Ausgetreten
in Ossingen, von Stallikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Zähringer Jochen
Ausgetreten
in Rottweil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Lenzlinger Alexander
Ausgetreten
in Maur, von Fischingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
von Raussendorff Arndt
Ausgetreten
in Overath
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
bis 22.09.2025
Lucas Maik
Ausgetreten
in Stallikon, von Stallikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Helling Nico
Ausgetreten
in Meerbusch
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Oberli Frank Rudolf
Ausgetreten
in Eglisau, von Lenzburg und Bülach
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Zubehörteilen der Autoindustrie, insbesondere Auto- und Industriefilter. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.