CHE-109.634.772

Servisa Supra Sammelstiftung

Basisinformationen

CHE-109.634.772
c/o Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft
St.Alban-Anlage 26
4052 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:32 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (18)

in Hedingen, von Hombrechtikon
Kollektivunterschrift zu zweien
in Magden, von Basel und Münchenstein
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Escholzmatt-Marbach
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
in Diegten, von Lauterbrunnen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Solothurn
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberwil, von Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüti, von Schwyz
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Langnau im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
in Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freiburg
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freiburg
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Oberwil BL
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eggersriet, von Au (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberwil-Lieli, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Obersiggenthal, von Obersiggenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küttigen, von Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schwende-Rüte, von Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (13)

Godoy Angela Ausgetreten
in Allschwil, von Deitingen und Basel
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.02.2025
in Mumpf, von Gretzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.06.2024
Rusch Markus Ausgetreten
in Appenzell, von Appenzell
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.10.2023
Hess Hans-Peter Ausgetreten
in Basel, von Beromünster und Oberkirch
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.09.2023
Böck Christina Ausgetreten
in Dübendorf, von Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.06.2023
Kresta Caroline Ausgetreten
in Füllinsdorf, von Füllinsdorf
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.04.2023
Pickel Hans Ulrich Ausgetreten
in Bischofszell, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.04.2023
Sauter Roland Ausgetreten
in Therwil, von Allschwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.04.2023
Elvedi Isidor Ausgetreten
in Basel, von Lumnezia
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.07.2022
Rogenmoser Daniela Ausgetreten
in Villmergen
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.03.2019
Ott Heidi Ausgetreten
in Feusisberg, von Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.03.2019
Schmidt Dr. Svenja Ausgetreten
in Münchenstein
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.12.2018
Ott Heidi Ausgetreten
in Weesen, von Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.01.2018

Zweck

Die Stiftung bezweckt Massnahmen beruflicher Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausserhalb der im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch vorgeschriebenen Leistungen. Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Verbandsvorsorgelösungen für Selbständigerwerbende ohne Personal. Die Stiftung führt insbesondere Sparkassen für die einzelnen bestehenden Vorsorgewerke nach Massgabe der für sie zur Verfügung stehenden Mittel und des besonderen Vorsorge-Reglementes. Zur Abdeckung der Todesfall-, Invaliditäts- und Langlebigkeitsrisiken kann die Stiftung für alle oder einzelne dieser Risiken Versicherungsverträge mit einem in der Schweiz konzessionierten Lebensversicherer abschliessen. Die Stiftung muss stets Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu welchen die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.). Die Vorsorgeleistungen für den Arbeitgeber müssen auf dieselben planmässigen Leistungen wie für seine Arbeitnehmer bei Alter, Erwerbsunfähigkeit und Tod beschränkt sein. Ermessensleistungen, die über die reglementarisch festgesetzten Leistungen hinausgehen, sind nur zugunsten von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen möglich.

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