Zweck
Betrieb eines Augenoptikfachgeschäftes für die Bestimmung und Anfertigung bzw. Abgabe von Sehhilfen jeglicher Art wie Brillen, Kontaktlinsen, vergrössernde Sehhilfen und Sehtraining.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.