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Zweck
Führung von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Niederlassungen im In- und Ausland errichten, Immobilien vermitteln, erwerben, verwalten und verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.