CHE-179.652.025

SEA Consulting GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-179.652.025
Maurerstrasse 6
8500 Frauenfeld
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 30.05.2026 04:25 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Felben-Wellhausen, von Grabs
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (1)

Bonini Paride Ausgetreten
in Felben-Wellhausen, von Lauterbrunnen
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 14.02.2024

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Beratung von Privat- und Firmenkunden bezüglich Geldanlagen, Krediten, Hypoteken, Versicherungen und Treuhanddienstleistungen gegen Honorar. Sie bezweckt des Weiteren die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Krediten und anderen Finanzprodukten. Sie kann Patente, Handelsmarken, technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

29.05.2026 #edeafa03-5f69-441e-8486-3d9108606525
KK04
Kollokationsplan und Inventar SEA Consulting GmbH in Liquidation Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 18.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 08.06.2026

Konkursamt des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld

Obergericht des Kantons Thurgau
Promenadenstrasse 12a
8510 Frauenfeld

Bezirksgericht Frauenfeld
Zürcherstrasse 237a
8501 Frauenfeld

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