Eingetragene Personen (0)
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Zweck
Betrieb eines Restaurants. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten. Sie kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.