Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Finanzierung, die Verwaltung und den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen aller Art an inländische sowie ausländische Unternehmen; sie kann Grundstücke sowie Wertschriften erwerben, verwalten, belasten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.