Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Immobilienentwicklung sowie das Halten und Verwalten von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt mit ihm im Zusammenhang stehen. Sie kann ferner Immobilien im In- und Ausland erwerben, veräussern, belasten, bebauen, verwalten und vermieten.