CHE-114.712.544

Schmuckli Architekten AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 9500 Wil SG SG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-114.712.544
Toggenburgerstrasse 35
9500 Wil SG
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 09.06.2026 05:18 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Steinach, von Oberuzwil
Kollektivunterschrift zu zweien
in Frauenfeld, von Oberuzwil
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zuzwil SG, von Oberuzwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (2)

Sutter Michael Ausgetreten
in Zuzwil SG, von Oberbüren
Einzelprokura
bis 13.12.2024
Kaya Gülsüm Ausgetreten
in Zuzwil SG, von Sirnach
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.09.2024

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Architekturbüros und den Kauf, Verkauf, Handel, Vermittlung und Verwaltung von Liegenschaften sowie das Angebot von Dienstleistungen im Bereich Generalunternehmung und Bautreuhand. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften]

SHAB-Chronik

05.06.2026 #e4be635b-9ae8-4e87-9172-dfbc419c3b81
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Schmuckli Architekten AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 29.04.2026


vormals Toggenburgerstrasse 61, 9500 Wil

Revisionsstelle

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