CHE-114.158.949
Schmid Siebdruck GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Produktion und den Handel mit Siebdruckerzeugnissen. Die Gesellschaft kann sich bei andern gleichartigen oder verwandten Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und sämtliche Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann auch Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
SHAB-Chronik
04.09.2026
#61a2f223-10f4-4edf-9e38-e7ba723e53c4
Mutation
Mutation Schmid Siebdruck GmbH, Aarburg, neu Schmid Siebdruck GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Schmid Siebdruck GmbH in Liquidation
Feldstrasse 25
4663 Aarburg
Feldstrasse 25
4663 Aarburg
Schmid Siebdruck GmbH, in Aarburg, CHE-114.158.949, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 180 vom 18.09.2025, Publ. 1006436594). Firma neu: Schmid Siebdruck GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 25.08.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.08.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 12426 vom 01.09.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 180, Datum: 18.09.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
27.08.2026
#a4c57f8c-e4d4-43cb-aeeb-0b59c8f71455
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Schmid Siebdruck GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 25.08.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG).
/SB
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