Zweck
Betrieb eines Blumenfachgeschäfts. Die Geschäftstätigkeit umfasst insbesondere den Handel mit Schnittblumen, Topfpflanzen, Dekorations- und Geschenkartikeln und floristischem Zubehör, die Anfertigung und der Verkauf floristischer Werkstücke sowie die Gestaltung von Blumenarrangements für Anlässe aller Art.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.