CHE-201.554.294
Schek Maler GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Maler- und Gipsergeschäftes sowie das Ausführen von Reinigungsarbeiten. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen, Immaterialgüterrechte eintragen, verwalten und zur Verfügung stellen, ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
18.08.2026
#d9ae8aea-a04f-44f0-8eee-207abea02193
Mutation
Mutation Schek Maler GmbH, Zofingen, neu Schek Maler GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Schek Maler GmbH in Liquidation
Areal Bleiche West 15
4800 Zofingen
Areal Bleiche West 15
4800 Zofingen
Schek Maler GmbH, in Zofingen, CHE-201.554.294, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2023, Publ. 1005647557). Firma neu: Schek Maler GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 11.08.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 11.08.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 11575 vom 13.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 5, Datum: 09.01.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
12.08.2026
#6cb36610-3167-45e0-af0e-a1536acf6587
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Schek Maler GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 11.08.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./br