Zweck
Betrieb eines Fachgeschäftes für Uhren und Bijouterie sowie Vornahme von Reparaturen an solchen, Handel mit Waren aller Art, kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.