Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften und an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann sich demnach an Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Agenturen im In- und Ausland errichten.