Zweck
Herstellung, An- und Verkauf von Juwelen, Gold-, Silber- und Schmuckwaren, Münzen, Medaillen und Kunstgegenständen aller Art an Gross- und Einzelhändler sowie Endverbraucher; ein allfälliger "kann Zweck" ist aus den Statuten zu entnehmen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.