Zweck
Betrieb eines Tattoo-Studios, insbesondere die Ausführung des Tätowier Handwerkes und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie den Handel mit Produkten im Bereich Textil und Pflege.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 17.06.2026.