Zweck
Betrieb eines Kiosks und Take-Aways. Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Früchten, Provianten, Lebensmitteln aller Art sowie Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbüchern, Souvenirs, Lott/Toto, Losen und Tabakwaren sowie Alkohol.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.