Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen; die Übernahme von Finanzierungen, Kontroll-, Koordinations- und auch Geschäftsführungsaufgaben für Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist; Erwerb, Entwicklung, Überbauung, Verwaltung und Veräusserung von Immobilien; sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Beratungen und Dienstleistungen.