CHE-109.730.631

Ricola Personalstiftung

Basisinformationen

CHE-109.730.631
c/o Ricola AG
Baselstrasse 31
4242 Laufen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 19:52 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Metzerlen-Mariastein, von Radelfingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arlesheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Grenzach-Wyhlen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Hurschler Roland Ausgetreten
in Laufen, von Engelberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.01.2026
Boenders Stefan Ausgetreten
in Thalwil, von Rapperswil-Jona
Mitglied des Stiftungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.01.2026
Lindner Andreas Heinz Ausgetreten
in Zug, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.12.2019

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre, mit wirtschaftliche oder finanziell eng verbundener Unternehmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in Bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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