Zweck
Durchführung von Arbeiten im Veranstaltungsrigging nach SQQ2. Planung und Durchführung von Arbeiten im Bereich Veranstaltungstechnik und Film. Planung und Durchführung von Film- und Fotoproduktionen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 18.08.2026.