Eingetragene Personen (3)
in Greifensee, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Münchenstein, von Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
Arbenz Beat
Ausgetreten
in Hettlingen, von Andelfingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.09.2024
Schöning Julius Johannes Ernst
Ausgetreten
in Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.09.2024
Schmid Rolf
Ausgetreten
in Lenzburg, von Lenzburg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.08.2024
Lüchinger Lorenz Heinrich
Ausgetreten
in Wettingen, von Oberriet (SG)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.01.2024
Meyer Michael Alexander
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.01.2024
Mackay Laurens
Ausgetreten
in Delft, von Dornach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.03.2023
Faust Christian
Ausgetreten
in Basel, von Vucherens
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.03.2023
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Immaterialgüterrechten aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaf ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.
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