CHE-252.104.062
Restaurant Beppi GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Betrieb eines Restaurants und Pizzeria inkl. Kurierdienst sowie Führung eines Take Aways. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
SHAB-Chronik
04.06.2026
#2fff1240-73a6-4e52-8e4b-acf5260109c9
Mutation
Mutation Restaurant Beppi GmbH, Rapperswil-Jona, neu Restaurant Beppi GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Restaurant Beppi GmbH in Liquidation
St. Gallerstrasse 120
8645 Jona
St. Gallerstrasse 120
8645 Jona
Restaurant Beppi GmbH, in Rapperswil-Jona, CHE-252.104.062, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 84 vom 02.05.2023, Publ. 1005736922). Firma neu: Restaurant Beppi GmbH in Liquidation. Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis des Konkursrichters des Kreisgerichts See-Gaster vom 28.05.2026 mit Wirkung ab dem 28.05.2026, 09.30 Uhr.
Tagesregister-Nr. 6395 vom 01.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 84, Datum: 02.05.2023
Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG
01.06.2026
#ecfee4c1-ccc5-4f84-9810-7cf4b0ee4a0d
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Restaurant Beppi GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 28.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.