CHE-216.811.850

RegioVorsorge Freizügigkeitsstiftung

Basisinformationen

CHE-216.811.850
bei Regiobank Solothurn AG
Westbahnhofstrasse 11
4500 Solothurn
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 15:05 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (6)

in Recherswil, von Ferenbalm
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Menziken
Kollektivprokura
in Bellach, von Bellach
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Feldbrunnen-St. Niklaus, von Zofingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüttenen, von Langnau im Emmental
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Seltisberg, von Arboldswil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Meuli Thomas Ausgetreten
in Lüterkofen-Ichertswil, von Scharans
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.12.2024
Curchod Bernhard Ausgetreten
in Oberdorf, von Montilliez
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.01.2024

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Entgegennahme, Anlage und Verwaltung von Vorsorgeguthaben, den Erhalt und die Weiterentwicklung des obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dies im Sinne, dass Freizügigkeitsleistungen, die weder bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen noch auf die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers überwiesen werden können, auf die Stiftung übertragen werden können. Die Stiftung eröffnet dazu auf Antrag eines Vorsorgenehmers ein Freizügigkeitskonto. Die Rechtsstellung des Vorsorgenehmers ergibt sich aus dem vom Stiftungsrat erlassenen Reglement über die Erhaltung des Vorsorgeschutzes und der Freizügigkeit, wobei in erster Linie die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) und die entsprechenden Ausführungsverordnungen des Bundesrates insbesondere Art. 10 Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) zu beachten sind. Die Stiftung kann selbst oder über Dritte Risikoleistungen zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität einer der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellten Versicherungsgesellschaft vermitteln. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.

Revisionsstelle

Weitere Unternehmen an dieser Adresse

Weitere Unternehmen in Solothurn