Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (1)
Kleger Kevin
Ausgetreten
in St. Gallen, von Wildhaus-Alt St. Johann
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
bis 23.01.2024
Zweck
Die Stiftung bezweckt: die Förderung und Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich transformativer Psychotherapie, Psychopharmakologie sowie wissenschaftliche Erforschung des menschlichen Bewusstseins (insbesondere Forschungsansätze und Grundlagenforschung mit psychoaktiven Substanzen); die Förderung des Natur-, Tier- und Umweltschutzes; die (Förderung der) Entwicklungshilfe, insbesondere in den indigenen Ursprungsregionen der für die wissenschaftliche Erforschung im Bereich der transformativen Psychotherapie und Psychopharmakologie verwendeten Naturelemente. Um den Stiftungszweck zu verwirklichen, kann die Stiftung bestehende und/oder neue öffentliche universitäre und öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen bzw. -projekte finanziell, personell oder auf andere Art unterstützen; das Verständnis in sowie die Information der Öffentlichkeit über den Stiftungszweck in geeigneter Weise fördern, beispielsweise durch die Durchführung von (nicht gewinnbringenden, aber kostendeckenden) Seminaren und Kursen; sich an einem Unternehmen beteiligen, solange jenes Unternehmen auf die Führung und Geschäftstätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen kann und sämtliche Zuwendungen aus dieser Unternehmung ausschliesslich für die vordefinierten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Dabei stehen die Förderung von Bestrebungen zur Wissenschaftsforschung, Naturerhaltung und Entwicklungshilfe im Sinne des Stiftungszwecks im Vordergrund; mit anderen gemeinnützigen Institutionen und Hilfswerken zusammenarbeiten. Die Stiftung ist berechtigt, Liegenschaften zu erwerben, Darlehen aufzunehmen und Kapitalanlagen zu tätigen, soweit sämtliche damit einhergehenden Erträge für die vorerwähnt gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck bzw. keinen kommerziellen Zweck und keinen Gewinn. Eine Zweckänderung kann frühestens fünf Jahre nach der Gründung der Stiftung bei der Aufsichtsbehörde beantragt werden. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im In- und Ausland tätig und sie kann sich dafür die notwendigen Mittel beschaffen.
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