Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt in erster Linie die Planung und Erstellung von Neubauten im Hoch- und Tiefbau. Die Gesellschaft bezweckt ferner den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundeigentum im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.