Eingetragene Personen (2)
in Grüningen, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Grüningen, von Grüningen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (1)
Cosic Matijas
Ausgetreten
in Gossau SG, von Gossau (SG)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.10.2025
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Überbauung, den Erwerb, die Veräusserung, den Handel, die Verwaltung, die Vermietung und die Vermittlung von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern sowie andere Gesellschaften finanzieren. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich / Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die mit diesem zusammenhängen.
SHAB-Chronik
22.06.2026
#bd74e50e-8d51-4537-b098-461091f9f691
Mutation
Mutation quickkey ag, Rapperswil-Jona, neu quickkey ag in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
quickkey ag in Liquidation
(quickkey SA en liquidation) (quickkey Ltd in liquidation)
Buechstrasse 2
8645 Jona
(quickkey SA en liquidation) (quickkey Ltd in liquidation)
Buechstrasse 2
8645 Jona
quickkey ag, in Rapperswil-Jona, CHE-167.462.618, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 209 vom 29.10.2025, Publ. 1006470308). Firma neu: quickkey ag in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (quickkey SA en liquidation) (quickkey Ltd in liquidation). Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis der Konkursrichterin des Kreisgerichts See-Gaster vom 15.06.2026 mit Wirkung ab dem 15.06.2026, 09.15 Uhr.
Tagesregister-Nr. 7246 vom 17.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 209, Datum: 29.10.2025
Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG
17.06.2026
#89b250e3-45be-44a4-ab2d-596b4ac31d8e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige quickkey ag
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 15.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.