CHE-108.381.597

QS2 AG Quality Software Solutions in Liquidation

In Liquidation AG 📍 8712 Stäfa ZH HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-108.381.597
Seestrasse 24a
8712 Stäfa
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Letzte Änderung: 21.09.2026 · Abgleich mit Handelsregister: 03.11.2026 · Zefix ↗

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Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Installation und Pflege von qualitativen und quantitativen Software Lösungen für Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie diesbezügliche Beratung und Schulung von Unternehmungen und Personen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

18.09.2026 #5aaebcd4-1db4-4fda-8e65-eadf64587a40
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf QS2 AG Quality Software Solutions Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026
19.08.2026 #d53ad9ed-1329-4e4c-af1d-ac5a3379be0f
Mutation
Mutation QS2 AG Quality Software Solutions, Stäfa, neu QS2 AG Quality Software Solutions in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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QS2 AG Quality Software Solutions in Liquidation
Seestrasse 24a
8712 Stäfa

QS2 AG Quality Software Solutions, in Stäfa, CHE-108.381.597, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 44 vom 05.03.2026, Publ. 1006586965). Firma neu: QS2 AG Quality Software Solutions in Liquidation. Mit Urteil vom 12.08.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Meilen über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 12.08.2026, 09.45 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 38855 vom 14.08.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 44, Datum: 05.03.2026

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
14.08.2026 #517eec98-71f1-4643-9c5e-da785294f971
KK01
Vorläufige Konkursanzeige QS2 AG Quality Software Solutions Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt Stäfa, Postfach 64, 8712 Stäfa

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