Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (3)
Stojanow Angela Sabine
Ausgetreten
in Dresden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 07.08.2020
bis 07.08.2020
Klapperich Dr. Herbert Daniel
Ausgetreten
in Hattingen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 07.08.2020
Zweck
Erwerb, dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art und Finanzierung von Gesellschaften verbundener und nahestehender Unternehmungen; Aufnahme von Obligationenanleihen und Darlehen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
SHAB-Chronik
01.06.2026
#b2fc1f17-bedb-4431-9d51-1b16d299b328
Mutation
Mutation Q-Power AG, Zug, neu Q-Power AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Q-Power AG in Liquidation
(Q-Power Ltd. in liquidation)
c/o PH Trust GmbH
Grafenaustrasse 11
6300 Zug
(Q-Power Ltd. in liquidation)
c/o PH Trust GmbH
Grafenaustrasse 11
6300 Zug
Q-Power AG, in Zug, CHE-161.070.243, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 138 vom 21.07.2025, Publ. 1006389759). Firma neu: Q-Power AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Q-Power Ltd. in liquidation). Aktien neu: 20'000 Namenaktien zu CHF 10.00 [bisher: 20'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 10.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid vom 26.05.2026, 09.20 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 10297 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 138, Datum: 21.07.2025
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#ad1905d2-8317-4d58-9e46-9471629c87f4
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Q-Power AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
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