Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie das Vermieten von Immobilien. Die Gesellschaft kann Immobilien belasten und verkaufen. Die Gesellschaft kann Um- und Ausbauten sowie Renovationen von Immobilien ausführen. Sie kann alle mit dem Geschäft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmungen beteiligen.