CHE-102.084.563

Pro Lej da Segl

Basisinformationen

CHE-102.084.563
c/o Duri Bezzola
Crappun 4
7503 Samedan
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 24.05.2026 05:23 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Bregaglia, von Urnäsch
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten
in Scuol, von Einsiedeln
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten
in Sils im Engadin/Segl, von Fideris
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bregaglia, von Bregaglia
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in St. Moritz, von Poschiavo
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Sils im Engadin/Segl, von Zürich
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Silvaplana, von Bauma
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Samedan, von Zernez
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zuoz, von Zollikon
Vizepräsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

in Bregaglia, von Lengnau (AG)
Vizepräsidentin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.03.2024
Aebli Martin Ausgetreten
in Pontresina, von Pontresina
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 10.01.2022

Zweck

Die Wahrung der natürlichen Schönheit und Einmaligkeit der Oberengadiner Seenlandschaft; die nachhaltige Erhaltung und Stärkung der Biodiversität der Oberengadiner Seen und ihrer Umgebung; den Schutz der Oberengadiner Seenlandschaft vor übermässigen Immissionen und Nutzungen aller Art; den Schutz der Seen und der Gebiete gemäss den geltenden Verträgen mit den Vertragsgemeinden Sils/Segl i.E. vom 12. November 1946, Bregaglia (vormals Stampa) vom 12. November 1946, Silvaplana vom 4. August 1950 und St. Moritz vom 4. April 1951; die Ausdehnung von Schutzmassnahmen auf die übrige Landschaft des geografischen Oberengadins, wenn solche dort nötig oder wünschbar erscheinen. Zu diesem Zweck: erkennt, prüft und beurteilt der Verein Entwicklungen und Vorhaben; ergreift der Verein Initiativen, Massnahmen und Rechtsmittel; unterstützt und berät der Verein die betreffenden Gemeinden und die Region; erwirbt der Verein Landeigentum; vereinbart der Verein Dienstbarkeiten, wie z.B. Baubeschränkungen; beschafft der Verein die erforderlichen Geldmittel; errichtet der Verein eine Stiftung oder eine andere Organisation als Trägerin der erworbenen Rechte, sofern dies dem Verein als zweckdienlich erscheint; ist der Verein ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke; sind die Organe des Vereins grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

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