Eingetragene Personen (21)
in Muttenz, von Erstfeld
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wädenswil, von Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Widen, von Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Feusisberg, von Rheinwald
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
bis 10.06.2025
bis 17.02.2025
Studer Markus
Ausgetreten
in Egg, von Obfelden
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.02.2025
Lütenegger Eric
Ausgetreten
in Meierskappel, von Kriens
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.11.2023
bis 15.09.2023
bis 15.09.2023
bis 15.09.2023
bis 05.05.2023
Huber Thomas
Ausgetreten
in Wohlen, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.03.2021
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Gründung, die Leitung und die Verwaltung von Anlagefonds in der Schweiz und ist in dieser Funktion als Fondsleitung Art. 2, Abs. 1, lit. d FINIG und Art. 2 Abs. 1 KAG unterstellt. Sie kann für ausländische Fonds die Funktion des Fondsmanagers und des Vertreters übernehmen. Sie kann inländische und zugelassene ausländische Fonds im In- und Ausland vertreiben. Sie ist zur Führung von Anteilskonten berechtigt. Sie kann im Fondsgeschäft für kollektive Kapitalanlagen und ähnliche Vermögen wie interne Sondervermögen, Anlagestiftungen und Investmentgesellschaften Dienstleistungen für Dritte erbringen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des Gesellschaftszweckes berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen, deren ausschliesslicher Zweck das Geschäft mit kollektiven Kapitalanlagen ist, zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern; vorbehalten bleiben die Bestimmungen von FINIG und KAG und der Aufsichtsbehörde. Der Gesellschaft ist es möglich, ihre Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen auf eine andere Fondsleitung zu übertragen. Die Gesellschaft kann ihre eigenen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei anlegen und getätigte Anlagen wieder veräussern. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Gesellschaftszweckes in der Schweiz Grundstücke erwerben, diese verwalten und veräussern. Die Fondsleitung und ihre Beauftragten wahren ausschliesslich die Interessen der Anleger.
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