CHE-116.072.655

PlanungsPartner AG

Basisinformationen

CHE-116.072.655
Hauptstrasse 21
9053 Teufen AR
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 23.05.2026 21:50 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Lömmenschwil (Wittenbach), von Urnäsch
Einzelunterschrift
in Häggenschwil, von Urnäsch
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

Kranz Daniel Klemens Ausgetreten
in Nendeln
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 12.10.2023
Carusone Fabio Ausgetreten
in Wetzikon ZH
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 02.06.2020
Nef Patrik Ausgetreten
in Wittenbach, von Urnäsch
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Planung und das Erstellen von Bauten, das immobilienspezifische Projektmanagement, die Projektentwicklung und das Ausführen von Generalunternehmer- und Totalunternehmertätigkeiten für Hochbauten jeder Art, das Vermitteln von Aufträgen jeder Art, das Erbringen von Architekturdienstleistungen, Management, Consulting und Marketingtätigkeiten sowie die Planung und Beratung für Gebäudetechnik, Energie und Wärmeschutz. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

18.08.2026 #005d78ee-d7d0-4bab-98cb-f53d6859c246
KK01
Vorläufige Konkursanzeige PlanungsPartner AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskier…
↓ Volltext
Vorläufige Konkursanzeige PlanungsPartner AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.

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