Zweck
Betrieb einer Take-away Pizzeria. Verkauf von Lebensmitteln, Tabakwaren und alkoholischen Getränken. Handel mit Waren aller Art. Die KLG kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 14.06.2026.