CHE-476.595.272

Pfarrpfrundstiftung Rothenthurm

Basisinformationen

CHE-476.595.272
Hauptstrasse 9
6418 Rothenthurm
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 20:46 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Rothenthurm, von Rothenthurm
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rothenthurm, von Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Rothenthurm, von Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Rothenthurm, von Walchwil
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Ress Stephan Ausgetreten
in Rothenthurm, von Herrliberg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.07.2024
Schuler Markus Ausgetreten
in Rothenthurm, von Rothenthurm
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 07.09.2022
Camenzind Erich Ausgetreten
in Rothenthurm, von Gersau
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.09.2021

Zweck

Die Stiftung bezweckt, der römisch-katholischen Kirche die Ausübung der Seelsorge im Gebiet der kirchenrechtlich umschriebenen Pfarrei Rothenthurm und den römisch-katholischen Einwohnern dieses Pfarreigebietes die Erfüllung ihrer kirchlich-religiösen Pflichten durch die Zurverfügungstellung der Kirchen- und übrigen Gebäude zu ermöglichen wie auch durch die entsprechenden Erträgnisse zu erleichtern. Sie gewährleistet den römisch-katholischen Kultus und trägt soweit möglich im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zum Unterhalt der Pfarrkirche, der Kapelle Bruder Klaus (Kreuzegg) sowie der übrigen kirchlichen Liegenschaften bei. Namentlich bezweckt die Pfarrpfrundstiftung als Benefizium, durch ihre Erträgnisse aus der Vermögensausstattung und mittels der patronatischen Verpflichtung der Glieder der Pfarrei Rothenthurm das Einkommen für den Inhaber des betreffenden Kirchenamtes hinsichtlich des Personal- als auch des Sachbedarfes sicherzustellen. Sie trägt im Rahmen der ordentlichen Verwaltung nach ihren finanziellen Möglichkeiten zur Entlöhnung des in das Kirchenamt, welches mit der Stiftung verbunden ist, eingesetzten Geistlichen bzw. des vom Diözesanbischof ernannten Pfarradministrators während der Dauer seiner Amtsträgerschaft bei. Schliesslich ist der Zweck sowie die ordentliche resp. ausserordentliche Verwaltung der Pfarrpfrundstiftung als kirchenrechtlich definierte Begriffe im kanonischen Recht hinreichend und für diese Statuten massgebend bestimmt.

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