CHE-112.662.243
Personalvorsorgestiftung vonRoll infratec
Eingetragene Personen (6)
in Zofingen, von Hundwil
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Gempen, von Mümliswil-Ramiswil
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Ballwil, von Bauma
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Buchrain, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Haute-Sorne, von Clos du Doubs
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Horw, von Signau
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Künzler Madeleine
Ausgetreten
in Deitingen, von St. Margrethen
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
bis 02.04.2026
Schwendimann Urs
Ausgetreten
in Ebikon, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
bis 02.04.2026
Nugel Volker
Ausgetreten
in Oensingen, von Oensingen
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
bis 02.04.2026
Marty David
Ausgetreten
in Stans, von Oberiberg
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der vonRoll infratec (holding) ag, nachstehend auch ,Firma' genannt und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, nachfolgend auch als ,Unternehmen' oder ,angeschlossenes Unternehmen' bezeichnet, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss eines verbundenen Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung, nachfolgend auch als ,Reglement' bezeichnet. Er legt im Reglement das Verhältnis zur Firma und den angeschlossenen Unternehmen, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Revisionsstelle
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