CHE-109.733.687

Personalvorsorgestiftung der Spaeter Gruppe

Basisinformationen

CHE-109.733.687
c/o Spaeter AG
St.Alban-Anlage 62
4052 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (6)

in Brittnau, von Beckenried
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Monteceneri, von Hüntwangen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Hochdorf, von Widnau
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Chur, von Grüsch
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Hägendorf, von Seewen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Basel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Stalder Ernest Ausgetreten
in Winterthur, von Herrliberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 25.06.2025
Karlen Dr. Werner Ausgetreten
in Embrach, von Törbel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.09.2022

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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