CHE-109.776.372
Personalvorsorgestiftung der Komax AG
Eingetragene Personen (7)
in Ebikon, von Ebikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kölliken, von Boswil
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wohlen bei Bern, von Signau
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Neuchâtel, von Onnens (VD)
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreterin)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Buchrain, von Roggliswil
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Valbroye
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ebikon, von Ebikon
Präsident des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (6)
Vuilleumier Stéphane (Arbeitgebervertreter)
Ausgetreten
in La Chaux-de-Fonds, von Tramelan
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.02.2025
Schürmann Marc (Arbeitgebervertreter)
Ausgetreten
in Zug, von Ebikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.02.2025
Imholz Klemens
Ausgetreten
in Zug, von Unterschächen
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.02.2025
Krähenbühl Markus
Ausgetreten
in Thun, von Grosshöchstetten
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.02.2025
Schwerzmann Roman
Ausgetreten
in Hünenberg, von Hünenberg
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.02.2025
Wolfisberg Andreas
Ausgetreten
in Adligenswil, von Sins
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.03.2024
Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; die Arbeitgeber können sich im Rahmen der Vorschriften des BVG der Stiftung aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung anschliessen; die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.