CHE-109.740.517

Personalvorsorgestiftung der Bellevue Group

Basisinformationen

CHE-109.740.517
Theaterstrasse 12
8001 Zürich
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:16 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (6)

in Uznach, von Kaltbrunn
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lachen, von Breitenbach
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zumikon, von Laufen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Winterthur, von Regensdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Aeugst am Albis, von Riva San Vitale
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Adligenswil, von Adligenswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Gubler Martin Jakob Ausgetreten
in Kirchberg, von Aadorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Brunner Mark Anthony Ausgetreten
in Zuzwil, von Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Kubli Oliver Ausgetreten
in Meilen, von Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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