Eingetragene Personen (8)
in Rheinfelden, von Schluein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Neuenkirch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hochdorf, von Bürglen (UR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schenkon, von Horw
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Cham, von Rothenburg
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dierikon, von Luzern
Präsident des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
Bachmann Max
Ausgetreten
in Neuenkirch, von Nottwil und Sempach
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.09.2025
Vogel Thomas
Ausgetreten
in Neuenkirch, von Bütschwil-Ganterschwil
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.08.2024
Arnold Stefan (Arbeitnehmervertreter)
Ausgetreten
in Hochdorf, von Bürglen (UR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.11.2023
Jenni Christof (Arbeitnehmervertreter)
Ausgetreten
in Emmen, von Emmen und Escholzmatt-Marbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.06.2023
Bärtschi Marc (Arbeitgebervertreter)
Ausgetreten
in Rothrist, von Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.10.2020
Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus gehende Vorsorge durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall und anderweitig unverschuldeter Notlage; Anschluss des Personals von mit der Stifterfirma wirtschaftlich eng verbundenen Firmen, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen aus Mitteln der Stiftung, wenn von den Arbeitgebern vorzeitig Beitragsreserven geäufnet wurden und diese gesondert ausgewiesen sind.